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Richtlinien im Rehasport

Genehmigungsverzicht im Rehasport

10.03.2025

Immer mehr Krankenkassen entscheiden sich dazu, auf die Genehmigung von Verordnungen für Rehasport zu verzichten. Erfahre hier, worauf du als Verein achten solltest.

Immer mehr Krankenversicherungen entscheiden sich dazu, auf die vorherige Genehmigung von ärztlichen Verordnungen für den Rehasport zu verzichten. Somit können deren Versicherte direkt nach Ausstellung der Verordnung mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung einholen. 

Für die Durchführung bedeutet dies in der Regel, dass sich der Leistungsumfang aus der jeweiligen Verordnung ergibt. Der Leistungszeitraum beginnt in diesen Fällen für gewöhnlich mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit.  

Bei der Abrechnung prüfen die Versicherungen mit Genehmigungsverzicht in der Regel, folgende Punkte, auf die dein Verein bei der Annahme der Verordnung ebenfalls achten sollten: 

  • Vertragsarztstempel und Unterschrift des*der Ärzt*in auf der Verordnung
  • Einhaltung der max. Leistungszeiträume und der max. Anzahl an Übungseinheiten pro Woche gemäß der aktuell geltenden Rahmenvereinbarung
  • Vorhandensein einer medizinisch notwendigen Begründung bei Folgeverordnungen

Insgesamt sind uns bislang 27 Kassen bekannt, die auf die Genehmigung von Verordnungen verzichten. Im Jahr 2025 sind derzeit folgende Krankenkassen hinzugekommen: 

  • AOK Rheinland/Hamburg (seit 01.01.2025)
  • BKK Linde (seit 01.01.2025)
  • BKK Diakonie (seit 01.01.2025)
  • Debeka BKK (seit 01.03.2025)
  • BKK Miele (ab 01.04.2025)
  • BKK DürkoppAdler (ab 01.04.2024)
  • KNAPPSCHAFT (nur Regionaldirektion Saarbrücken) (ab 01.04.2025)

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Krankenkassen einen Genehmigungsverzicht aussprechen werden. Eine aktuelle Übersicht, der uns bekannten Krankenkassen mit Genehmigungsverzicht findest du in den Downloads