Für die Durchführung des Rehasports gibt es einige Vorgaben, die unter anderem in der Rahmenvereinbarung festgeschrieben sind. Damit bei der Umsetzung im Verein alles glatt läuft, möchten wir dir hier ein paar Tipps geben.
Für die Durchführung des Rehasports gibt es einige Vorgaben, die unter anderem in der Rahmenvereinbarung festgeschrieben sind. Damit bei der Umsetzung im Verein alles glatt läuft, möchten wir dir hier ein paar Tipps geben.
Bei vorliegender oder drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung kann Rehasport für die Betroffenen eine gute Möglichkeit darstellen, um ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben zu erhalten bzw. zu verbessern. Besteht die medizinische Notwendigkeit, kann eine ärztliche Verordnung für Rehasport ausgestellt werden (z.B. Muster 56 oder G0850). Die Verordnung können sowohl Hausärzt*innen, als auch Fachärzt*innen oder Durchgangsärzt*innen ausstellen.
Die Betroffenen reichen die Verordnung in der Regel zur Genehmigung bei dem zuständigen Rehabilitationsträger (z.B. Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) ein. Dieser prüft die Verordnung und bestätigt die Kostenübernahme. Nach der Genehmigung ist die Teilnahme am Rehasport für die Teilnehmenden zuzahlungsfrei möglich.
Mit der genehmigten Verordnung machen sich die Betroffenen auf die Suche nach einem Sportverein/ Anbieter ihrer Wahl, der ein entsprechendes Rehasport-Angebot bereithält. Hat sich der*die Betroffene für einen Verein entschieden, wird ein Beratungstermin vereinbart.
Im Beratungsgespräch werden anhand der ärztlichen Verordnung, der Diagnosen und den vorliegenden Beeinträchtigungen eine geeignete Gruppe ausgewählt sowie weitere Informationen zum Angebot vermittelt. Über das Beratungsgespräch wird ein Beratungsprotokoll geführt. Hierzu sollten standardisierte Vorlagen wie das DBS-Beratungsprotokoll genutzt werden. Darüber hinaus hilft ein standardisierter Eingangsfragebogen, mögliche Begleiterkrankungen oder zusätzliche Einschränkungen der Teilnehmenden zu erfragen, die unter Umständen nicht auf der ärztlichen Verordnung vermerkt, aber relevant für die Durchführung des Rehasports und die Zuordnung in eine geeignete Gruppe sind.
Bei vorliegender oder drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung kann Rehasport für die Betroffenen eine gute Möglichkeit darstellen, um ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben zu erhalten bzw. zu verbessern.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass alle organisatorischen Inhalte des Rehasports im Verein standardisiert werden. So kann z.B. pro anerkannter Übungsgruppe ein Ordner angelegt werden, der die folgenden Unterlagen enthält und zu jeder Übungseinheit vorliegt:
Deckblatt (z.B. das Anerkennungszertifikat der Übungsgruppe)
Teilnahmebestätigungslisten der Rehasportler*innen (verpflichtend)
Anwesenheitsliste mit Namen, Datum und dem Vermerk, ob Teilnehmer*innen an- oder abwesend bzw. entschuldigt sind (verpflichtend/ eigene Vorlage möglich)
Stundendokumentation zu Inhalten und besonderen Vorkommnissen (empfohlen)
Kontaktliste der Rehasportler*innen
Der allgemeine Ablauf der Übungseinheiten sollte sich an einem festen Muster orientieren, damit keine wichtigen Aspekte vergessen werden. Der Ablauf könnte sich beispielsweise wie folgt darstellen:
Freundliche Begrüßung der Rehasportler*innen und Befindlichkeitsabfrage
Unterzeichnung der Teilnahmebestätigung
Durchführung des Rehabilitationssports (Erwärmung, Hauptteil, Ausklang)
Verabschiedung der Rehasportler*innen und evtl. Hinweise zur nächsten Übungseinheit
Der allgemeine Ablauf der Übungseinheiten sollte sich an einem festen Muster orientieren, damit keine wichtigen Aspekte vergessen werden.
Unterlagen und Dokumente, die für die Durchführung und Abrechnung des Rehasports von Bedeutung sind, müssen übersichtlich aufbewahrt werden. Dazu zählen beispielsweise die Verordnung, sowie weitere medizinische Unterlagen (sofern erforderlich), das im Beratungsgespräche geführte und von Verein sowie Rehasportler*in unterzeichnete Beratungsprotokoll und der Eingangsfragebogen.
Bei allen Unterlagen, die für die Abrechnung relevant sind, sind zudem gewisse Aufbewahrungsfristen zu berücksichtigen. Die allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Vereine richten sich nach §147 der Abgabenordnung. Abrechnungsunterlagen im Rehasport stellen gemäß Abgabenordnung Buchungsbelege und Nachweise für die Einnahmen im Rehasport dar und unterliegen daher einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist. Bei der Einrichtung eines Rehasport-Angebots sollten Sie daher bereits auseichend Platz und einen Ort für die Lagerung der Unterlagen einplanen.
Die Abrechnung des Rehasports erfolgt in der Regel am Ende des Verordnungszeitraums. Es sind jedoch auch Zwischenabrechnungen möglich. Für die Abrechnung stehen dem Sportverein/ Anbieter unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl: reine Papierabrechnung, Abrechnung per Online-Abrechnungsstelle, Rechnungslegung über ein Rechenzentrum, Abrechnung über eine spezielle Software. Für die Auswahl der Abrechnungsmethode können die Anzahl der Vereinsmitglieder (finanzielle Möglichkeiten), die Personalstruktur sowie die Anzahl der abrechenbaren Verordnungen ausschlaggebend sein. Die DBS-Landesverbände halten für Ihre Mitglieder in der Regel spezielle Konditionen für die Abrechnung mit Dienstleistern bereit.
