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Die meistgestellten Fragen zum Rehasport:

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Teilnahme am Rehasport. 

  1. Die gängigste Variante ist die Teilnahme auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Diese lässt du in der Regel von deiner Krankenversicherung, Unfallkasse oder Rentenversicherung genehmigen und nimmst dann Kontakt zu einem Verein in deiner Nähe auf, der Rehasport anbietet. Bevor es mit dem Rehasport losgehen kann, steht noch ein kurzes Beratungsgespräch im Verein an, um alle Rahmenbedingungen zu klären und eine passende Gruppe auszuwählen. 

  2. Grundsätzlich kannst du, in Rücksprache mit deinem Verein und wenn Plätze frei sind, auch ohne ärztliche Verordnung am Rehasport teilnehmen – z.B. über eine Vereinsmitgliedschaft. 

 

Eine geeignete Rehasport-Gruppe findest du über die Reha-Sportsuche. Sind dort keine Angebote in deiner Nähe zu finden, kannst du auch Kontakt mit einem der DBS-Landesverbände aufnehmen. Diese helfen dir gerne bei der Suche. Jetzt Kontakt hier aufnehmen. 

Die Teilnahme am Rehasport ist für alle Personen mit genehmigter, ärztlicher Verordnung kostenfrei möglich. Die Kosten für das Angebot übernimmt in diesem Fall z.B. die Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung. Um die positiven Effekte des Sports für die Gesundheit und Lebensqualität der Teilnehmenden zusätzlich zu fördern, bieten viele Vereine bereits während des Rehasports Zusatzangebote (z.B. Teilnahme an weiteren Sportangeboten des Vereins, Verlängerung der Übungszeit) an. Diese können freiwillig und auf eigene Kosten genutzt werden.

Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Laufband, Rudergerät, Crosstrainer, Sequenztrainingsgeräte, Arm-/Beinpresse) sind im Rehasport nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für das Training auf Ergometern in Herzgruppen und dynamisches Kraftausdauertraining an Krafttrainingsgeräten in Herzinsuffizienzgruppen. Im Rehasport dürfen allerdings Kleingeräte eingesetzt werden, wie z.B. elastische Bänder, Gymnastikbälle oder kleine Hanteln.

Ist das Feld „Gymnastik (auch im Wasser)“ auf deiner Verordnung angekreuzt, kannst du an Rehasport-Angeboten teilnehmen, die in Form einer Gymnastik an Land oder als Wassergymnastik durchgeführt werden. An der Wassergymnastik kannst du nur dann teilnehmen, wenn der ausgesuchte Verein ein solches Angebot hat und über einen freien Platz verfügt. Ein Anspruch ausschließlich auf Wassergymnastik lässt sich hiervon nicht ableiten.

Bei Rehasport trainieren Personen mit ähnlichen Beeinträchtigungen gemeinsam, tauschen sich aus und werden gemeinsam wieder fit für den Alltag. Eine Übungseinheit dauert in der Regel 45 Minuten und finden einmal pro Woche statt. Die konkreten Inhalte des Rehasports werden von der Übungsleitung an den Bedarfen der Teilnehmenden ausgerichtet. Grundsätzlich soll der ganze Körper trainiert und gestärkt werden. Dazu werden in den Übungsveranstaltungen z.B. Gymnastik-, Ausdauer- oder Kraftausdauerübungen mit oder ohne kleinen Geräten wie Faszienrollen oder Bällen gemacht. Auch Bewegungsspiele wie Lauf- und Wurfspiele, Elemente aus geeigneten Sportarten oder auch Atem- und Entspannungsübungen können in die Übungseinheiten integriert werden. Darüber hinaus gibt es spezielle Gruppen im Wasser. Weitere Hinweise und Infos findest du hier.

Beim Rehasport solltest du bequeme Sportkleidung und geeignete Turnschuhe tragen. Meistens brauchst du außer einer Trinkflasche nichts weiter mitbringen. Alles weitere erfährst du im Beratungsgespräch bei deinem Sportverein. 

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind nicht an die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining gebunden. Daher werden die Kosten für Rehasport nicht zwangsläufig von jeder PKV übernommen. Privatversicherte müssen vorab die Kostenübernahme als Einzelfallprüfung klären. Im Fall der PKV erfolgt die Abrechnung des Rehasports nicht über die Versicherung, sondern immer direkt über den oder die Teilnehmende. Diese können dann die Rechnung bei ihrer PKV einreichen. Leistungsdauer und Vergütungssatz werden ebenso im Einzelfall festgelegt.

Prinzipiell stellt dies kein Problem dar. Wichtig für dich ist, den Verein über den Krankenkassenwechsel umgehend zu informieren. Weiterhin solltest du Kontakt zu deiner neuen Krankenkasse aufnehmen, um bei dieser eine Übernahme der verbleibenden Übungseinheiten beziehungsweise eine Neuausstellung der Verordnung anzufragen. Stimmt die neue Krankenkasse der Fortführung des Rehasports nicht zu, kannst du diesen entweder als Selbstzahler fortführen oder musst den Rehasport vorzeitig beenden.

Ja! Die vertraglichen Regelungen geben vor, dass jeder Verein, der Rehasport anbietet, eine Unfallversicherung für alle Teilnehmenden abschließen muss. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob du Vereinsmitglied bist oder nicht.