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Für Vereine

Anbieter werden

Auf dieser Seite findest du erste Hinweise welche To Do’s auf dem Weg zum Rehasport-Anbieter auf dich warten. Wenn du weitere Fragen hast und dich auf den Weg machen möchtest, wende dich gerne direkt an den zuständigen DBS-Landesverband. Wir freuen uns auf dich!

09.10.2024- xx Minuten

Bevor dein Verein mit dem Rehasport starten kann, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Hier haben wir eine erste Übersicht zu den Voraussetzungen und organisatorischen Vorbereitungen erstellt – welche Dinge es auf dem Weg zum Rehasport-Anbieter zu berücksichtigen gibt. 

 

Lerne mehr über
Übungsleiter*innen und Ärzt*innen finden
Mitgliedschaft
Beantragung Institutionskennzeichen
Versicherungsschutz
Unterstützung und Beratung
Anerkennungsverfahren
Formulare
Datenschutz
Führungszeugnis
Gültigkeit der Anerkennung

Übungsleiter*innen und Ärzt*innen finden

Eine Rehasport-Gruppe darf nur von einer Übungsleitung mit entsprechender Qualifikation angeleitet werden. Dies ist auch für mögliche Vertretungen im Fall von Urlaub oder Krankheit zu berücksichtigen. Der DBS bietet hierzu die Ausbildung zum*zur „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ in sechs verschiedenen Profilbereichen an. Alle bundesweiten Termine sowie weitere Informationen zu den Übungsleiterausbildungen sind im DBS-Lehrgangsplan zu finden. 

Neben den speziell ausgebildeten Übungsleiter*innen stellt die ärztliche Betreuung der Rehasport-Gruppen ein wesentliches Qualitätskriterium dar. Aufgabe der ärztlichen Betreuung ist es, den Übungsleiter*innen und den von ihnen betreuten Rehasport-Gruppen beratend zur Seite zu stehen sowie bei Bedarf Auskunft über Krankheitsbilder und ggf. die Belastbarkeit der Teilnehmenden zu geben. Im Herzsport kommen zusätzliche Aufgaben hinzu. Für den Herzsport muss zudem die Notfallabsicherung gewährleistet werden. Dies kann entweder über die ärztliche Betreuung oder durch eine Rettungskraft erfolgen. Weitere Regelungen für die ärztliche Betreuung sowie Qualifikationsanforderungen sind in der Rahmenvereinbarung (Ziffer 11) zu finden. 

Mitgliedschaft in einem DBS-Landesverband

Um Anbieter für Rehasport zu werden, benötigt ein Verein eine Anerkennung als Leistungserbringer. Der Deutsche Behindertensportverband und seine Landesverbände können eine solche Anerkennung für seine Mitglieder aussprechen. Wir freuen uns darauf, deinen Verein als Mitglied in der DBS-Familie zu begrüßen. Nimm gerne direkt Kontakt mit dem Landesverband in deinem Bundesland auf.

Um Anbieter für Rehasport zu werden, benötigt ein Verein eine Anerkennung als Leistungserbringer. Der Deutsche Behindertensportverband und seine Landesverbände können eine solche Anerkennung für seine Mitglieder aussprechen.

Beantragung Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Rehabilitationsträgern. Bevor ein Rehasport-Angebot anerkannt werden kann, muss der Verein/ Anbieter ein IK bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI) beantragen. Unter dem IK werden der Name, die Anschrift, das Geldinstitut und die Kontodaten gespeichert und an die Rehabilitationsträger für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und Zahlungsverkehrs weitergeleitet. Antragsformulare und weitere Informationen findest du im Downloadbereich. 

Um Versicherungsschutz für Rehasportler*innen kümmern

In der Regel können an den Sportangeboten eines Sportvereins alle Vereinsmitglieder teilnehmen. Am Rehasport können Personen mit ärztlicher Verordnung auch als Nicht-Mitglieder teilnehmen, da dieser nicht von einer Mitgliedschaft im Verein abhängig sein darf. Aus diesem Grund muss in der Regel mit der Versicherung (z.B. Sportversicherung) ein zusätzlicher Versicherungsschutz für diesen Personenkreis vereinbart werden. 

Unterstützung und kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen

Du hast noch Fragen oder bist unsicher, ob du alle erforderlichen Voraussetzungen für den Rehasport erfüllst? Nimm gerne Kontakt mit dem zuständigen DBS-Landesverband auf und nutze das kostenfreie Beratungsangebot. Hier erfährst du auch, ob es noch regionale Besonderheiten zu berücksichtigen gilt. 

Anerkennungsverfahren

Über das Anerkennungsverfahren können Mitglieder (und teilweise Kooperationspartner) unserer Landesverbände als Anbieter von Rehasport anerkannt werden. Die einheitlichen Kriterien sowie Formulare des Anerkennungsverfahrens sind in allen DBS-Landesverbänden gültig. Die Art der Antragstellung (online/Papierform) kann zwischen den jeweiligen Landesverbänden unterschiedlich gehandhabt werden. 

Welche Formulare gibt es?

  • Formular E
    (Erklärung zur Anerkennung)

  • Formular NH
    (Notfallabsicherung Herzsport)

  • Formular AN 
    (Antrag)

  • Formular TN 
    (Begründung zur Überschreitung der Teilnehmerzahl)

  • Formular ANH 
    (Antrag Herzsport)

  • Formular ÜL
    (Übungsleiter*in)

  • Formular AP 
    (Ansprechperson)

  • Formular UH
    (Ummeldung Herzsport)

  • Formular M
    (medizinische/ärztliche Betreuung)

  • Formular VL
    (Verlängerung/Rezertifizierung)

  • Formular MH 
    (medizinische/ärztliche Betreuung Herzsport)

Nach Prüfung des Antrags durch einen DBS-Landesverband wird dem Verein/ Anbieter in der Regel ein einheitliches Zertifikat über die Anerkennung ausgestellt bzw. die Anerkennung schriftlich bestätigt. Ergeben sich Änderungen z.B. bei der Übungszeit oder der Übungsleitung, ist dies umgehend der anerkennenden Stelle zu melden. 

Angaben zum Datenschutz

Auch der Datenschutz ist ein wichtiger Teil des Anerkennungsverfahrens. Da von den Vereinen viele Kontaktdaten bei der Beantragung und Aktualisierung von Rehasport-Gruppen übermittelt werden, ist es notwendig, die Einwilligung zur Datenerhebung, -speicherung und -weitergabe der Ansprechperson für den Rehasport im Verein, der Übungsleitung, des*der betreuenden Ärzt*in sowie der eingesetzten Rettungskräfte einzuholen. 

Angaben zum erweiterten Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis muss ausschließlich für Übungsleitungen nachgewiesen werden, die im Rehasport mit Kindern und Jugendlichen sowie im Rahmen der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins eingesetzt werden. Der Nachweis muss alle fünf Jahre erfolgen. Weitere Informationen zu den Verfahrensweisen gibt es im Download-Bereich.

Wie lang ist eine Anerkennung gültig?

Die Anerkennung einer Rehasport-Gruppe ist zwei Jahre gültig und berechtigt in diesem Zeitraum zur Abrechnung mit den Rehabilitationsträgern. Der Anerkennungszeitraum wird von dem zuständigen DBS-Landesverband mitgeteilt. Rechtzeitig vor Ablauf der Anerkennung muss vom Verein ein Folgeantrag zur Verlängerung der Anerkennung gestellt werden.

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Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V.
- Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung -

Tulpenweg 2-4
50226 Frechen-Buschbell

  • E-Mail : reha-sport@dbs-npc.de
  • Internet : www.dbs-npc.de
  • Telefon : +49 (0) 2234-6000-0
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