Auf dieser Seite findest du einige wichtige Regelungen, die die Rahmenbedingungen des Rehasports (z.B. Dauer, Gruppenzusammensetzung, Betreuung, Kosten) festlegen und für alle Rehasport-Anbieter und Teilnehmenden gleichermaßen gelten.
Auf dieser Seite findest du einige wichtige Regelungen, die die Rahmenbedingungen des Rehasports (z.B. Dauer, Gruppenzusammensetzung, Betreuung, Kosten) festlegen und für alle Rehasport-Anbieter und Teilnehmenden gleichermaßen gelten.

Rehasport ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und als solche im Sozialgesetzbuch IX verankert. Grundsätzlich können alle Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen an dem speziellen Sportangebot teilnehmen. Ziel ist es die Lebensqualität der Teilnehmenden zu verbessern und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Um das Ziel zu erreichen, stehen beim Rehasport sowohl die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit im Fokus als auch die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Austausch mit anderen.
Rehasport wird in festen Gruppen angeboten, das heißt zu einer bestimmten Zeit, an einem festgelegten Ort, mit einer möglichst immer gleichen Übungsleitung und Gruppenzusammensetzung. Das fördert die Gruppendynamik. Denn im Rehasport steht nicht nur die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Auch soziale Aspekte, wie der Austausch unter den Teilnehmenden und die gemeinsame Freue an Bewegung spielen eine wichtige Rolle.
In einer Rehasport-Gruppe trainieren Personen mit ähnlichen Beeinträchtigungen gemeinsam, z.B. Personen mit orthopädischen, psychologischen oder neurologischen Erkrankungen. So gibt es für jede Behinderung oder chronische Erkrankung eine passende Gruppe.
An allgemeinen Rehasport-Gruppen dürfen maximal 15 Sportler*innen teilnehmen. Abweichende Regelungen gibt es beispielsweise für Herzsportgruppen (max. 20 Teilnehmende), Kindergruppen (max. 10 Kinder) oder Gruppen für schwerstbehinderte Menschen (Erwachsene max. 7 Teilnehmende / Kinder max. 5 Teilnehmende).
Rehasport wird von speziell geschulten Übungsleiter*innen angeboten, die auf die Teilnehmenden eingehen und mit ihnen intensiv an der Erreichung des individuellen Rehabilitationsziels arbeiten. Im Herzsport gibt es zusätzlich eine ärztliche Betreuung, die der Übungsleitung und den Teilnehmenden bedarfsabhängig beratend zur Verfügung steht sowie eine Person für die Notfallabsicherung. Je nach Zusammensetzung der Gruppe, sind diese während den Übungseinheiten ständig anwesend oder besuchen die Gruppe in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf.
Eine Übungseinheit im Rehasport dauert mindestens 45 Minuten bzw. im Herzsport mindestens 60 Minuten. Die Anzahl der Übungseinheiten liegt bei ein bis drei Mal pro Woche und wird mit der genehmigten ärztlichen Verordnung vorgegeben. Ebenfalls auf der Verordnung vermerkt, ist die Gesamtzahl der Übungseinheiten. In der Regel werden 50 bzw. im Herzsport 90 Übungseinheiten verordnet, welche in einem Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten wahrgenommen werden können.
Die Ziele des Rehasports können nur bei einer regelmäßigen Teilnahme erreicht werden. Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben (z.B. Krankenhaus-/Rehabilitationsklinikaufenthalte, Krankheit). Bei nicht begründeter Unterbrechung des Rehasports kann dieser auch vom Anbieter abgebrochen und der Platz in der Rehasport-Gruppe anderweitig vergeben werden.
Rehasport wird ärztlich verordnet. Die Kosten für die Teilnahme am Rehasport werden von den Rehabilitationsträgern (z.B. Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) übernommen. Um die positiven Effekte des Sports für die Gesundheit und Lebensqualität der Teilnehmenden zusätzlich zu fördern, bieten viele Vereine bereits während des Rehasports Zusatzangebote (z.B. Teilnahme an weiteren Sportangeboten des Vereins, Verlängerung der Übungszeit) an. Diese können freiwillig und auf eigene Kosten genutzt werden.
Rehasport soll der Beginn für ein lebensbegleitendes Sporttreiben sein, sodass die Teilnehmenden möglichst auch nach Abschluss der ärztlichen Verordnung in den Gesundheits- und Breitensportangeboten der Sportvereine aktiv bleiben, um die erzielten positiven Effekte zu erhalten und weiter auszubauen.